Wozu Kennzeichnungspflicht bei Süßstoff „Aspartam“?

Aspartam, besser unter dem Handelsnamen „NutraSweet“ bekannt, wurde 1965 durch Zufall von James M. Schlatter, einem Chemiker des pharmazeutischen Unternehmens G.D. Searle & Company entdeckt. Aspartam ist bei uns seit 1990 mit wesentlichen Einschränkungen zugelassen. So wird es beispielsweise von Personen, die an Phenylketonurie (eine häufig vorkommende Stoffwechselerkrankung) leiden, nicht vertragen. Die Zufuhr von aspartamhaltigen Lebensmitteln kann bei diesen Menschen zu schweren Gesundheitsschäden führen. Deshalb müssen alle Produkte, die Aspartam enthalten, als Maßnahme des vorbeugenden Gesundheitsschutzes den deutlichen Warnhinweis tragen: „Enthält eine Phenylalaninquelle!“ Aus diesem Grund verzichten wir bei POWER STAR FOOD ganz bewusst auf den Einsatz von Aspartam.